Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung

In Deutschland hat man prinzipiell zwei Möglichkeiten sich zu versichern: Die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung.

Arbeitnehmer die mit ihrem Jahresgehalt nicht über die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850,- € kommen, erfüllen nicht die Bedingungen für eine Aufnahme bei der privaten Krankenversicherung und gelten als pflichtversichert. Sie können dann auch nicht von ihrer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung wechseln. Sie haben allerdings die Möglichkeit eine oder mehrere private Zusatzversicherung abzuschließen. Hier sind die Möglichkeiten vielfältig.

Arbeitnehmer, die über dieser Einkommensgrenze von 50.850 € jährlich liegen, gelten als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse und haben somit die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln, was finanzielle Einsparungen bringen kann. Außerdem steht auch Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und Studenten unabhängig vom Einkommen der Weg in die private Krankenversicherung offen.

Die Beiträge

Die Beiträge und das interne Abrechnungsverfahren der PKV folgen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung jeweils eigenen Modalitäten.

Während die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse vom Einkommen abhängig ist, spielt das Einkommen bei der privaten Krankenkasse keine Rolle. Die gesetzlichen Krankenkassen funktionieren nach dem sogenannten Solidaritätsprinzip: Die Höhe des Beitrags orientiert sich am Einkommen, sodass bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Versicherungspflichtgrenze) ein bestimmter Prozentsatz von derzeit 15,5 % des Einkommens in die Krankenversicherung fließt, außerdem müssen gesetzliche Krankenkassen jeden, unabhängig von individuellen Risiken, aufnehmen.

Bei der privaten Krankenversicherung ist das anders: Die Höhe des Beitrags orientiert sich nicht am Einkommen, sondern am Alter, am allgemeinen Gesundheitszustand und an der Krankenvorgeschichte. Zudem können private Krankenversicherungen in bestimmten Fällen einen Risikozuschlag verlangen. Andererseits kann der Beitrag bei einer positiven Gesundheitsprüfung auch sehr niedrig ausfallen. Natürlich lässt sich der Beitrag auch durch die Tarifwahl und durch eine eventuelle Selbstbeteiligung beeinflussen.